Ihr Kind hat mit dem Kindergarten einen wichtigen Teil des Lebens abgeschlossen und beginnt einen neuen Lebensabschnitt. Es geht nun in die Schule und soll dort gern lernen und erfolgreich sein. Das Lernen gelingt am besten in einem guten Schulklima. Dazu tragen nicht nur die Lehrkräfte und Kinder bei, sondern auch die Eltern. Laut Schulgesetz haben sie das Recht über diverse Gremien am Schulleben aktiv teilzunehmen und sich mit Ideen einzubringen.
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die Gremien, die es an der Rolandschule gibt, kurz vorstellen und Ihnen zeigen, wie diese repräsentiert werden.
Die rechtlichen Grundlagen sind im Schulgesetz festgelegt. Ausführliche Informationen können über die Seiten des Schulministerium nachgelesen werden. https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulleben/schulmitwirkung
Grundsätzlich können Eltern in folgenden Gremien ehrenamtlich mitwirken:
Alle Eltern werden zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen und bekommen dort wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel, sowie über alles, was die Klasse betrifft. Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.
Die Aufgaben der Klassenpflegschaftsvorsitzenden
· Sie berufen die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein.
· Sie legen die Tagesordnung der Sitzungen fest (in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer).
· Sie vertreten die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.
· Sie nehmen an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil.
Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt.
Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine Stellvertretung sowie die Teilnehmer für die Schulkonferenz. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist mit der Wahl automatisch Mitglied der Schulkonferenz.
Die Aufgaben der Schulpflegschaftsvorsitzenden
· Sie berufen die Sitzungen der Schulpflegschaft ein.
· Sie legen die Tagesordnung der Sitzungen fest.
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören neben den Elternvertreterinnen und -vertreter auch Lehrkräfte zu gleichen Teilen an.
Die Rolandschule hat über 200 Schüler, daher hat die Schulkonferenz 12 Mitglieder + Schulleitung: 6 Elternvertreter und 6 Lehrkräfte. Die Schulleitung führt den Vorsitz, lädt zur Schulkonferenz ein und legt die Tagesordnung fest.
Die Aufgaben der Schulkonferenz (nur ein kleiner Auszug)
· Das Schulprogramm
· Festlegung der beweglichen Ferientage
· Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von
Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
· Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind.
· Information und Beratung
· Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
· Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
· Besondere Formen der Mitwirkung
· Erlass einer Schulordnung
· etc.
Um Ihren Beitrag an der Rolandschule leisten zu können, müssen Sie sich nicht in den Vorsitz oder Stellvertretung eines Gremiums wählen lassen. Die Rolandschule legt großen Wert auf die Elternmitwirkung und bietet im Laufe des Schuljahres diverse Möglichkeiten, sich mit einzubringen. Jede helfende Hand ist willkommen und trägt zum guten Schulklima bei. Ob Mama, Papa, Geschwister, Oma, Opa, Tante oder Onkel, jeder kann und darf helfen. Denn welches Dankeschön ist schöner als das Lächeln und die strahlenden Augen eines Kindes?
Bei diesen Terminen können Sie helfen:
· Einschulung
Im Regelfall findet bei der Einschulung eine kleine Feier statt. Dort ist die Unterstützung der Eltern der zweiten Klassen gefragt. Ob es nun um die Zubereitung eines Waffelteigs geht oder die Bewirtung der neuen Eltern, die auf ihre Kinder warten: ohne Elternmitwirkung ist eine Einschulung nur halb so schön.
· Fußgängertraining/ -prüfung
In den ersten beiden Schuljahren wird das richtige Verhalten als Fußgänger thematisiert. Dazu führt die Polizei mit den Kindern ein Fußgängertraining in der ersten Klasse und die abschließende Prüfung in der zweiten Klasse durch. Die Eltern begleiten die Kinder in Kleingruppen.
· Fahrradtraining/-prüfung
Zu Beginn des 4. Schuljahres führt die Polizei die Verkehrserziehung fort und führt 2 Trainingseinheiten mit dem Fahrrad durch. Die Eltern begleiten die Kinder auf dem Rad in Kleingruppen. Da die abschließende Prüfung im Frühjahr im Straßenverkehr stattfindet, ist auch dazu die Unterstützung der Eltern unabkömmlich.
· Sankt Martin / Martinsbasar
In den ersten Klassen wird beim Basteln der Laternen ein ganzer Schultag eingeplant. Damit die kleinen, ungeübten Hände auch rechtzeitig fertig werden, ist die Unterstützung von Eltern erforderlich.
Beim Martinsumzug laufen die Kinder im Klassenverband zusammen mit der Klassenleitung. Um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, laufen Eltern als Ordner mit den Kindern mit und unterstützen die Polizei an den Kreuzungen.
Wird ein Martinsbasar angeboten, können Eltern in Form von Materialspenden sich an dem Angebot beteiligen. Verkauft werden Selbstgebasteltes, Selbstgenähtes oder Selbstgebackenes. Die Einnahmen kommen den Klassenkassen zugute.
· Tagesausflüge
Im Laufe des Schuljahres unternehmen die Klassen diverse Ausflüge: Kino, Theater, Kaisergarten etc. Je nach Art und Umfang kann die Unterstützung von 1-2 Eltern erforderlich sein.
· Projektwochen mit Abschlussfest
Im Schulprogramm der Rolandschule wurde festgelegt, dass alle zwei Jahre eine Projektwoche mit anschließendem Abschlussfest stattfindet. Das kann zum Beispiel ein Zirkusprojekt sein, was nur mit der Mithilfe der Eltern stattfinden kann. Es werden z. B. Eltern für Auf- und Abbau benötigt. Auch in der Projektwoche kann eine Unterstützung notwendig sein, die eine ganze Woche Anwesenheit erfordert. Diese Veranstaltungen werden von langer Hand geplant und können nur mit ausreichender Unterstützung durchgeführt werden.
· Schulwettkämpfe
In regelmäßigen Abständen finden Schulwettkämpfe statt, wie z. B. die Stadtmeisterschaften im Schwimmen, die Bundesjugendspiele oder der Waldlauf. Bei Bedarf fragen die Lehrkräfte zusätzliche Hilfe an.
Zu allen Veranstaltungen und Terminen wo die Hilfe der Eltern benötigt wird, erfolgt eine rechtzeitige Abfrage über die Klassenlehrer oder die Schulleitung.
Nutzen Sie diese Termine, nehmen Sie die Einladungen der Schule an.
Gemeinsam verbachte unbeschwerte Stunden schaffen Gemeinsamkeit und sind die Grundlage für ein gutes Schulklima.
Alles zum Wohl der Kinder.
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